Nutzungsentgeltordnung - Freibad Geraberg 2025

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Freibad Geraberg

Badespaß - Relaxen - sportlich aktiv
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Entgeltordnung der Gemeinde Geratal zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das Freibad Geraberg (Nutzungsentgeltordnung Freibad Geraberg)
Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal hat auf der Grundlage des § 4 der Bade- und Benutzungsordnung für das Freibad Geraberg der Gemeinde Geratal in seiner Sitzung am 27.03.2025 die folgende Nutzungsentgeltordnung für das Freibad Geraberg beschlossen:  
§ 1
Entgelte

(1) Für die Benutzung des Freibades Geraberg werden folgende Entgelte erhoben:

a) Eintrittskarten
Erwachsene (Erw.)                                                            5,00 €
Ermäßigte                                                                        3,00 €
Mitglieder der FFW Geratal (Erw.)                                    2,00 €
Familienkarte (2 Erw. + max. 3 Kinder)                          10,00 €

b) Abendtarife ab 18.00 Uhr
Erwachsene                                                                      3,00 €
Ermäßigte                                                                        2,00 €
Mitglieder der FFW Geratal (Erw.)                                    1,00 €
Familienkarte (2 Erw. + max. 3 Kinder)                            6,00 €

c) Gruppenkarten für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (gültig  ab 10 Personen)
pro Kind / Jugendlichem                                                  1,50 €
pro Betreuer                                                                    1,50 €

Gruppenkarten für Kinder und Jugendliche sind nur erwerbbar im Rahmen von Veranstaltungen von Schulen, Kindergärten, Vereinen oderder Jugendpflege, in Begleitung mindestens einer volljährigen Person, die die Aufsicht/Betreuung wahrnimmt. Die Gruppenkarte verliert ihre Gültigkeit mit Beendigung der Veranstaltung oder der Beendigung der Betreuung durch die Aufsichtsperson.

d) Zehnerkarten
Erwachsene                                                                  45,00 €
Ermäßigte                                                                     27,00 €

Anspruch auf eine Ermäßigung haben
-  Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
-  Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (gegen Vorlage eines  Schülerausweises bzw. Ausbildungsnachweises),
-  Studenten (gegen Vorlage eines Studentenausweises) sowie
-  Schwerbehinderte (gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises).

Freien Eintritt erhalten
-  Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,00 m,
-  eine volljährige Begleitperson von Behinderten mit dem Eintrag „B“ im Schwerbehindertenausweis sowie
-  Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Geratal sowie der Jugendfeuerwehr Geratal  (Nachweis durch Vorlage eines gültigen Ausweises).  
-  Mitglieder der Jugendfeuerwehr Geratal (Nachweis durch Vorlage eines gültigen Ausweises).

(2) Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt im jeweiligen Tarif in das Bad. Mit Lösen der Eintrittskarte ist diese entwertet. Die entwertete Eintrittskarte verliert mit dem Verlassen des Bades ihre Gültigkeit (Einmaleintritt).

(3) Bei Verlust von Einzeleintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

(4) Guthabenkarten und Gutscheine sind gemäß geltendem Recht gültig und übertragbar.

(5) Die Übertragung von Zehnerkarten oder Saisonkarten auf andere Personen ist nicht gestattet. Zehner- oder Saisonkarten werden nicht zurückgenommen und die gezahlten Entgelte nicht zurückerstattet. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.

(6) Die Gemeindeverwaltung Geratal (Badbetreiber) kann sich in besonderen Notlagen, in denen die Besucherzahl im Freibad aufgrund von Hygiene- bzw. Infektionsschutzregelungen eingeschränkt werden muss (z. B. Pandemien, Epidemien, etc.), vorbehalten, die Gültigkeitsdauer von Eintrittskarten zu beschränken. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Eintrittskarte muss der Badegast in solchen Fällen das Freibad verlassen. Sofern der Badegast das Bad nicht verlassen möchte, ist er zur Nachzahlung verpflichtet. Den nachzuzahlenden Betrag legt der Badbetreiber gemeinsam mit dem Badpersonal einheitlich fest. Das  Badpersonal ist verpflichtet, durch gut sichtbaren Aushang auf die Einschränkung der Gültigkeitsdauer der Eintrittskarten sowie die Pflicht zur Nachzahlung hinzuweisen.

(7) Für die Benutzung von Liegestühlen, Sonnenschirmen und Sportgeräten werden folgende  Entgelte erhoben:
a) Liegestuhl                                                4,00 € (ganztägig)
b) Sonnenschirm                                          2,00 € (ganztägig)
c) Sportgerät                                               1,00 € (je angefangene Stunde)  
Die ausgeliehenen Gegenstände dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden und sind nach der Nutzung ordnungsgemäß persönlich wieder abzugeben.  

(8) Für die Abnahme von Schwimmabzeichen werden folgende Prüfungsgebühren erhoben:
a) Anfängerzeugnis (Seepferdchen)              5,00 € (inkl. Aufnäher und Urkunde)
b) Seeräuber                                                 5,00 € (inkl. Aufnäher und Urkunde)
c) Deutsches Schwimmabzeichen               15,00 €  (Bronze / Silber / Gold)
d) Deutsches Sportabzeichen (DOS)            15,00 €


§ 2
Inkrafttreten und Bekanntmachung

(1) Die Entgeltordnung der Gemeinde Geratal zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das  Freibad Geraberg (Nutzungsentgeltordnung Freibad Geraberg) tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.  Gleichzeitig tritt die Nutzungsentgeltordnung Freibad Geraberg vom 10.08.2021 außer Kraft.
(2) Die Bekanntmachung erfolgt über den Aushang im Freibad Geraberg. Des Weiteren wird  die Nutzungsentgeltordnung Freibad Geraberg auf den Homepages der Gemeinde Geratal  (www.gemeinde-geratal.de) und des Freibades Geraberg (www.freibad-geraberg.de) veröffentlicht.

Geratal, den 28.03.2025

Dominik Straube                                                                             - Siegel -
Bürgermeister
Ident.-Nr: 198084
Gemeinde Geratal


Dominik Straube
Bürgermeister der Gemeinde Geratal

Gemeinde Geratal
An der Glashütte 3
99330 Geratal OT Gräfenroda
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